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Den letzten Willen unter Einhaltung der Formvorschriften korrekt schriftlich festhalten

Indem Sie Ihren letzten Willen schriftlich aufsetzen, stellen Sie sicher, dass im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gemäss Ihren Wünschen über Ihren Nachlass verfügt wird. Denken Sie daran, eine Vertrauensperson oder eine Fachperson damit zu beauftragen, Ihren letzten Willen auszuführen. Benennen Sie diese Person in Ihrem Testament.

 

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament ist frei widerrufbar. Es ist die einfachste und günstigste Form, Ihren letzten Willen festzuhalten. Damit es Gültigkeit hat, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden:

  • Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein.
  • Es muss datiert sein und eine Ortsangabe enthalten (die letzte Version des Testaments gilt).
  • Es muss unterschrieben sein.
  • Auch die Nachträge müssen Ort, Datum und Unterschrift enthalten.

Das öffentliche Testament

Wenn Sie in einer besonderen Situation sind oder Unsicherheiten bestehen, Sie beispielsweise Sehstörungen oder Schwierigkeiten beim Schreiben haben, können Sie ein öffentliches Testament verfassen. Dieses wird von einer befugten Person erstellt. Im Anschluss unterschreibt es die verfügende Person im Beisein von zwei Zeugen.

 

Der Erbvertrag

Verheiratete und nicht-verheiratete Paare haben ausserdem die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschliessen. Darin wird beispielsweise die Zuwendung der Nutzniessung an den überlebenden Erben definiert.

 

Legate durch Verfügung

Am einfachsten lässt sich eine Hilfsorganisation begünstigen, wenn Sie ihr im Testament eine genaue Summe zuteilen. In diesem Fall spricht man von einem Legat oder einer Spende durch Testament.

 

Eine gemeinnützige Organisation als Erbe bestimmen

Wenn die gemeinnützige Organisation als Erbe eingesetzt wird, ist sie Teil der Erbengemeinschaft und mit einer bestimmten Quote am Nachlass beteiligt. Sie kann ebenso wie die anderen Erben Kenntnis des gesamten Nachlasses haben.

Gemeinnützige Organisationen bevorzugen im Allgemeinen ein Legat durch Testament, anstatt als Erben eingesetzt zu werden.