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Das Schweizer Erbrecht definiert die gesetzlichen Erben sowie die Anteile, die ihnen rechtlich zustehen. Allerdings können durch das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrags vorab Bestimmungen festgelegt werden. Damit kann der Erblasser frei über den nach der Zuteilung der Pflichtteile verbleibenden Anteil verfügen.

 


   

Erbanteile
(ohne Testament)

  Pflichtteile und verfügbare Teile
(mit Testament oder Erbvertrag)

Sie sind verheiratet und haben Kinder:   exemple 1 1   beispiel 1 2

Sie sind verheiratet und haben keine Nachkommen:    exemple 2 1    beispiel 2 2

Sie sind ledig und haben Kinder:    exemple 3 1    beispiel 3 2

Sie sind ledig und haben einen noch lebenden Elternteil:    exemple 4 1    beispiel 4 2

Sie sind verheiratet und haben einen noch lebenden Elternteil:    exemple 5 1    beispiel 5 2

Sie sind verheiratet und haben lebende Geschwister:    exemple 6 1    beispiel 6 2

Sie haben lebende Geschwister:    exemple 7 1    beispiel 7 2